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Entsorgung & Batteriegesetz

Hinweise zur Batterie- und Elektroaltgeräteentsorgung

Da wir Batterien und Akkus bzw. solche Geräte verkaufen, die Batterien und Akkus enthalten, sowie Elektro- und Elektronikgeräte vertreiben, sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) und dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:

1. Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bedeutet, dass Sie gesetzlich verpflichtet sind, diese Geräte einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Die Entsorgung über den Hausmüll (Restmülltonne oder Gelbe Tonne) ist strikt untersagt.

  • Altbatterien und Lampen: Besitzer von Altgeräten haben Altbatterien und Altakkumulatoren, die nicht vom Altgerät umschlossen sind, sowie Lampen, die zerstörungsfrei aus dem Altgerät entnommen werden können, vor der Abgabe an einer Erfassungsstelle zerstörungsfrei von diesem zu trennen.
  • Datenschutz: Endnutzer sind selbst dafür verantwortlich, personenbezogene Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (sofern vorhanden) zu löschen.
  • Rückgabemöglichkeiten: Als Online-Händler mit einer Elektro-Lager- und Versandfläche von unter 400 qm sind wir nicht zur Rücknahme von Elektroaltgeräten verpflichtet. Sie können Ihre alten Elektrogeräte (wie ausgediente E-Zigaretten, Rasierapparate oder Föhne) kostenfrei bei den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhöfe oder Recyclinghöfe) Ihrer Stadt oder Gemeinde abgeben.

2. Entsorgung von Batterien und Akkus

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder Akkumulatoren bedeutet, dass diese nach Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen.

Sofern Batterien oder Akkus Schadstoffe enthalten, befinden sich unter dem Mülltonnen-Symbol die chemischen Bezeichnungen der jeweiligen Schadstoffe:

  • Cd: Batterie enthält mehr als 0,002 Masseprozent Cadmium
  • Hg: Batterie enthält mehr als 0,0005 Masseprozent Quecksilber
  • Pb: Batterie enthält mehr als 0,004 Masseprozent Blei

Rückgabemöglichkeit für Batterien:

Als Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus verpflichtet. Sie können diese nach Gebrauch unentgeltlich an den dafür vorgesehenen öffentlichen Sammelstellen der Kommunen (z. B. in Recyclinghöfen) oder überall dort zurückgeben, wo Batterien der betreffenden Art im Handel verkauft werden.

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